Lkw-Attacke: Angeklagter erneut zu neun Jahren Haft verurteilt

Im neu aufgerollten Prozess um die Limburger Lkw-Attacke mit 18 Verletzten wurde der Angeklagte erneut unter anderem wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Limburg ging davon aus, dass der Angeklagte im Oktober 2019 absichtlich mit einem gekaperten Lkw an einer Ampelkreuzung in Limburg stehende Autos gerammt und zusammengeschoben hatte und dabei auch heimtückisch handelte. 

BGH hatte erste Entscheidung aufgehoben

Der Verteidiger kündigte bereits an, erneut in Revision gehen zu wollen. Ein Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofs hatte die neue Verhandlung erforderlich gemacht. Dabei ging es ausschließlich darum, ob der aus Syrien stammende Angeklagte das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht hat. Die zunächst urteilenden Limburger Richter waren bei ihrer Entscheidung im November 2020 davon ausgegangen, dem BGH aber fehlte eine tragfähige Begründung und hob das Urteil teilweise auf.

LG bejaht Heimtücke trotz Drogenkonsum

Die grundsätzliche Verurteilung wegen versuchten Mordes - als zweites Merkmal wurde der Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels angenommen - in Tateinheit unter anderem mit gefährlicher Körperverletzung ließen die obersten Richter unangetastet. Die am Montag urteilenden Limburger Richter befanden nun, dass der Drogenkonsum des Angeklagten vor der Tat einem heimtückischen Handeln nicht entgegenstünde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2022 (dpa).