LG Limburg: Landwirt erhält hohe Summe für gefundenen Bronze-Pferdekopf aus der Römerzeit

Im Streit um einen bronzenen Pferdekopf aus der Römerzeit soll das Land Hessen einem Landwirt 773.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Limburg am 27.07.2018. Die Richter schlossen sich der Einschätzung einer Gutachterin an, die den Wert der antiken Skulptur auf gut 1,6 Millionen Euro schätzte. Der Pferdekopf ist Teil eines Reiterstandbilds, das wohl Kaiser Augustus (63 vor Christus bis 14 nach Christus) dargestellt hatte.

Sensationsfund auf Grundstück des Landwirts

Archäologen hatten den Kopf 2009 auf dem Grundstück des Landwirts aus der Nähe von Gießen gefunden, die Skulptur ging in den Besitz des Landes über. Nach der damaligen Rechtslage muss der Landwirt die Hälfte des Wertes als Entschädigung bekommen. Er und das Land hatten sich jedoch nicht auf einen Wert des Fundstücks einigen können, daher zog der Mann vor Gericht. Nach den Worten des Limburger Richters ist der Wert eines solchen Unikates schwer zu ermitteln. Allerdings habe das sehr fundierte Gutachten der vom Gericht beauftragten Expertin die Kammer überzeugt. Diese habe dem Kopf zwei Referenzobjekte gegenübergestellt - einen Helm und einen Arm - die bereits bei Auktionen unter den Hammer gekommen seien, erläuterte der Richter.

"Fund mit Weltrang" soll ausgestellt werden

Die Entdeckung des Pferdekopfes galt als Sensation. Experten sprachen von einem "Fund mit Weltrang". Der Kopf wurde restauriert und soll im Römerkastell Saalburg in Bad Homburg gezeigt werden. Da solche Funde nicht ins Ausland verkauft werden dürften, sei für die Wertermittlung nur der nationale Kunstmarkt ausschlaggebend.

LG Limburg, Urteil vom 27.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2018 (dpa).

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