Sensationsfund auf Grundstück des Landwirts
Archäologen hatten den Kopf 2009 auf dem Grundstück des Landwirts aus der Nähe von Gießen gefunden, die Skulptur ging in den Besitz des Landes über. Nach der damaligen Rechtslage muss der Landwirt die Hälfte des Wertes als Entschädigung bekommen. Er und das Land hatten sich jedoch nicht auf einen Wert des Fundstücks einigen können, daher zog der Mann vor Gericht. Nach den Worten des Limburger Richters ist der Wert eines solchen Unikates schwer zu ermitteln. Allerdings habe das sehr fundierte Gutachten der vom Gericht beauftragten Expertin die Kammer überzeugt. Diese habe dem Kopf zwei Referenzobjekte gegenübergestellt - einen Helm und einen Arm - die bereits bei Auktionen unter den Hammer gekommen seien, erläuterte der Richter.
"Fund mit Weltrang" soll ausgestellt werden
Die Entdeckung des Pferdekopfes galt als Sensation. Experten sprachen von einem "Fund mit Weltrang". Der Kopf wurde restauriert und soll im Römerkastell Saalburg in Bad Homburg gezeigt werden. Da solche Funde nicht ins Ausland verkauft werden dürften, sei für die Wertermittlung nur der nationale Kunstmarkt ausschlaggebend.