Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlege, wisse er noch nicht, sagte Anwalt Stefan Wirth nach der Urteilsverkündung. Er hatte auf Totschlag plädiert.Zwei Frauen getötet und zerstückelt
Der Angeklagte, der den Richterspruch am 05.03.2018 regungslos hinnahm, hatte die Taten bereits bei seiner Festnahme im Februar 2017 gestanden. Damals hatte er zugegeben, eine 43-jährige Portugiesin im April 2016 in seiner Leipziger Wohnung erwürgt und ihre zerstückelte Leiche anschließend im Elsterflutbecken versenkt zu haben. Im November 2016 brachte der Mann mongolischer Herkunft zudem eine 40-jährige Deutsche um. Deren Leichenteile entsorgte er im Hausmüll, in der Toilette und in einem Abbruchhaus.Motiv bleibt unklar
Trotz des ausführlichen Geständnisses und der Vielzahl an Beweisen ist nach Ansicht des Gerichts die Frage nach dem Motiv nicht abschließend geklärt. Das erste Opfer soll den 39-Jährigen nach offenbar einvernehmlichem Geschlechtsverkehr der Vergewaltigung beschuldigt und ihn so erzürnt haben. Die zweite Frau hingegen habe nach Aussage des Angeklagten den Wunsch geäußert zu sterben. Die Staatsanwaltschaft hingegen glaubt, dass das Opfer den 39-Jährigen zurückwies und er die Frau deswegen erwürgte.
Angeklagter mit zwei Gesichtern
Auch der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf hielt die zweite Version für naheliegender. Der Angeklagte habe zwei Gesichter, sagte er bei der Urtelsverkündung. Der Verurteilte habe zwei Frauen aus völlig nichtigen Gründen getötet und ihnen und ihren Familien Furchtbares zugefügt. Er hoffe, dass diese nun angemessen trauern und einen Schlussstrich ziehen könnten, so Jagenlauf.