Viereinhalb Jahre für Hauptangeklagten
Das Urteil für den "Kinderzimmer-Dealer", der unter dem Pseudonym "Shiny Flakes" handelte, lautete viereinhalb Jahre Haft. Der 28-Jährige war bereits 2015 nach einem Geständnis zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig im Internet Drogen verkauft hatte. Ein weiterer Angeklagter, der bereits in Haft sitzt, wurde unter Berücksichtigung bestehender Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt.
Staatsanwaltschaft kündigt Revision an
Zwei weitere Angeklagte leisteten laut Urteil Beihilfe. Einer der Männer wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In einem abgetrennten Verfahren hatte die Kammer bereits vor der Hauptverhandlung den anderen Helfer verurteilt. Er habe "absolut untergeordnete Tätigkeiten" ausgeführt, so der Richter. Deshalb bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen je 50 Euro. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen, um eine weiterführende Klärung des Falls vor dem BGH zu erzielen. Viele Unklarheiten seien im Laufe der Verhandlung nicht aufgeklärt worden, obwohl dies möglich gewesen wäre, hieß es.
Fall war Vorlage für bekannte Netflix-Serie
Der Prozess gegen die fünf Männer war Ende Januar dieses Jahres eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in unterschiedlichem Ausmaß am Drogenhandel über den Internet-Shop beteiligt gewesen zu sein. Als Bande sollen sie demnach ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft haben. Der Gesamterlös des Verkaufs und Versands der Drogen lag der Staatsanwaltschaft zufolge über 94.000 Euro. Die Geschichte des "Kinderzimmer-Dealers" war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix. Von der Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" gibt es mittlerweile drei Staffeln.