Vorteile durch Kundentäuschung erlangt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sich wegen des sogenannten Runterbuchens von Flugtickets strafbar gemacht haben. Dabei wurde den Kunden ein Flug zu einem auf der Webseite angezeigten Preis verkauft, während Unister hinter den Kulissen günstigere Konditionen erzielte und die Differenz einbehielt. Die Angeklagten hätten sich damit durch die Täuschung von Kunden Vorteile verschafft, so das Gericht. Der auf einem Onlineportal mit dem Endverbraucher ausgemachte Preis müsse von einem reinen Vermittler unverändert an die Airline weitergereicht werden. Die Anwälte der Angeklagten betonten, das Runterbuchen sei seit mehr als 30 Jahren gängige Praxis in der Reisebranche und zuvor nie Gegenstand eines Strafprozesses geworden.
Revision angekündigt
Einer der Anwälte hatte bereits vor der Urteilsverkündung im Fall eines Schuldspruchs Revision angekündigt. Der Rechtsstreit um Unister und seine Reiseportale wie "fluege.de" und "ab-in-den-urlaub.de" könnte also noch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen Unister-Gründer Thomas Wagner ermittelt. Dieser starb im Sommer 2016 bei einem Flugzeugabsturz. Danach meldete Unister Insolvenz an.