Priester nutzte Abhängigkeitsverhältnis für sexuellen Missbrauch aus
Die Anklage gegen den Priester umfasste 118 Tatvorwürfe. Der Priester zwang Kinder zum Geschlechtsverkehr, zu Oralsex und zu vielen anderen sexuellen Handlungen. Während des Prozesses hatten sich weitere Opfer gemeldet, woraufhin die Anklage erweitert wurde und der Priester in Haft kam. Das Gericht sah Wiederholungsgefahr. In dem seit November laufenden Prozess wurde deutlich, dass der Priester stets ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen verstand. Er missbrauchte den Zeugenaussagen zufolge zum Beispiel ein Mädchen, das in einer Ferienfreizeit Heimweh hatte. In einem anderen Fall erweckte er den Eindruck, sich um die Tochter einer alkoholkranken Mutter kümmern zu wollen. Als Krankenhausseelsorger baute er zu einer Familie ein besonderes Vertrauensverhältnis auf. In einem Fall schloss er mit Eltern eine "Therapievereinbarung" für ihre angeblich jähzornige Tochter ab. Stets habe er dies dann dafür ausgenutzt, die Mädchen sexuell zu missbrauchen, so die Anklage.
Amtsträger des Erzbistums Köln bestreiten Verantwortung
Obwohl den Verantwortlichen des Erzbistums Köln immer wieder Vorwürfe und Gerüchte gegen den Pfarrer zugetragen wurden, erhielt er stets aufs Neue die Gelegenheit, mit Kindern allein zu sein. Das Erzbistum bezahlte auch seine Anwaltskosten, als vorübergehend gegen ihn ermittelt worden war. Die Ermittlungen wurden zunächst wieder eingestellt, weil die Nichten des Pfarrers ihre belastenden Aussagen zurückzogen. Amtsträger des Erzbistums Köln haben in dem Prozess gleichwohl jede Mitverantwortung bestritten. "Wir haben konsequent gehandelt", beteuerte etwa der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, früher Personalchef in Köln, in seiner Zeugenvernehmung. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann hatte dagegen seine Irritation über die Haltung der katholischen Verantwortungsträger teilweise offen gezeigt. So fragte er den ebenfalls als Zeuge geladenen ehemaligen Kirchenrichter Günter Assenmacher, warum dieser keine eigene Recherche unternommen habe, um dem Fall auf den Grund zu gehen. Man könne einen Missbrauchsfall schwerlich durch Herumblättern in der Personalakte aufdecken, hielt er ihm vor. Assenmacher antwortete, weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen.