LG Köln: Oberbauleiter nach Archiv-Einsturz zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im zweiten Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Landgericht Köln einen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Oberbauleiter soll beim Bau einer U-Bahn-Haltestelle vor dem Archivgebäude seine Überwachungspflichten verletzt haben. Bei dem Unglück am 03.03.2009 waren zwei junge Anwohner ums Leben gekommen, es entstand ein Milliardenschaden.

Fehler bei Bauarbeiten ursächlich

Das Gericht war der Überzeugung, dass der Einsturz durch Fehler bei den Bauarbeiten ausgelöst wurde. Demnach hatten Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube einen Gesteinsblock nicht beseitigt, so dass in einer unterirdischen Betonwand eine undichte Stelle entstand. "Der Einsturz des Archivs ist sicher durch diese Fehlstelle erfolgt", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung am 07.02.2019. Am Unglückstag brachen große Mengen Wasser und Kies in die Grube ein, dem Archiv wurde der Boden entzogen.

Sorgfaltspflichten verletzt

Als der Baufehler passierte, war der angeklagte Oberbauleiter zwar nur als Urlaubsvertretung eingesetzt. Laut Urteil unterschrieb er damals jedoch ein Bauprotokoll, das Unstimmigkeiten aufwies. Diese "eindeutigen Warnsignale" hätten für den heute 64-Jährigen Anlass zu einer genaueren Prüfung sein müssen, sagte die Richterin. Da er dies unterließ, habe er seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Bauüberwacher der KVB zu Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt

In einem ersten Prozess hatte das LG im Oktober 2018 bereits einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Drei weitere Angeklagte – Mitarbeiter von Baufirmen und KVB – wurden freigesprochen. Einer dieser Angeklagten hatte im Lauf der Verhandlung den nun verurteilten Oberbauleiter belastet.

Verteidiger des Angeklagten kündigten Revision an

Das Gericht stand unter Zeitdruck, denn am 03.03.2019 tritt nach zehn Jahren die Verjährung ein. Die Verteidiger des Angeklagten kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Die Arbeitsgemeinschaft der am U-Bahn-Bau beteiligten Baufirmen (Arge) teilte mit, sie könne das Urteil nicht nachvollziehen. Aus ihrer Sicht sei die Einsturzursache bislang nicht eindeutig geklärt.

LG Köln, Urteil vom 07.02.2019

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2019 (dpa).

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