YouTube hat zwei längere Videos (26 und 29 Minuten) mit Interviews und Berichten zum Thema Corona zu Unrecht gelöscht. Dies hat das Landgericht Köln am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Die Videoplattform habe der Antragstellerin nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift der von ihr aufgestellten Richtlinien verstießen, so die Begründung des Gerichts.
Beiträge hätten auch zulässige Äußerungen enthalten
Der Antrag stellenden Betreiberin des Videokanals stehe ein vertraglicher Anspruch gegen YouTube zu, wonach YouTube zur Bereitstellung seiner Dienste verpflichtet sei. YouTube sei zur Löschung nicht berechtigt gewesen. Nur bei kurzen Videos mit offensichtlich auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformationen dürfte eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passagen durch die Plattform zulässig sein, meint das LG Köln. Dies gelte allerdings nicht für längere Clips, die auch zulässige Äußerungen enthielten. Wie das Gericht mitteilte, wurden die Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren bisher noch nicht zugestellt.
LG Köln, Beschluss vom 11.10.2021 - 28 O 351/21
Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2021.
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