YouTube darf weiteres Video zum Thema Corona diesmal löschen

Die Betreiberin eines Videokanals von YouTube kann in Bezug auf ein weiteres Videos auf der Plattform nicht die Unterlassung der Löschung verlangen. Dies hat das Landgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Der Anspruch sei nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht, so das LG. Erst vor kurzem hatte das Gericht YouTube die Löschung zweier Videos untersagt.

Frühere Anträge erfolgreich

Das Landgericht Köln hatte es der Video-Plattform YouTube im Wege einer einstweiligen Verfügung mit zwei Beschlüssen vom 11.10.2021 unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, zwei Videos zum Thema Corona zu löschen und die Antragstellerin wegen des Inhalts der Videos mit einer Verwarnung zu belegen. Der neue Antrag der Betreiberin des Videokanals auf Unterlassung der Löschung eines weiteren Videos wurde jetzt zurückgewiesen.

LG: Neuer Antrag gescheitert - Anspruch nicht glaubhaft gemacht

Die Richter stellten darauf ab, dass die Antragstellerin nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht habe, dass ihr selbst ein vertraglicher Anspruch gegen die Video-Plattform zusteht. Vertragspartner werde derjenige, der einen Kanal bei der Antragsgegnerin eröffne. YouTube habe allerdings bestritten, dass die Antragstellerin diejenige sei, die den Kanal im Juli 2021 eröffnet habe. Sie solle ihn laut YouTube nur betreiben, wäre damit nicht Vertragspartnerin und hätte selbst keinen Anspruch.

Kein Widerspruch zu früheren Entscheidungen

Diese Fallgestaltung weiche von den bisherigen Fallgestaltungen ab, sodass sich die Entscheidung nicht in Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen setze, so das LG Köln. In dem Fall der erlassenen einstweiligen Verfügungen sei kein entsprechender Vortrag von der Videoplattform erfolgt, weshalb die Kammer bei den früheren Entscheidungen keinen Anlass gehabt habe, an der Stellung der Antragstellerin als Vertragspartnerin zu zweifeln.

LG Köln, Beschluss vom 25.10.2021 - 28 O 363/21

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2021.