LG Köln verurteilt Profi-Boxer Felix Sturm zu drei Jahren Freiheitsstrafe auch wegen Dopings

Der ehemalige Boxweltmeister Felix Sturm muss unter anderem wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung drei Jahre ins Gefängnis. Dabei ging es um eine Gesamtsumme von rund einer Million Euro in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013. Das Landgericht Köln verurteilte ihn am 30.04.2020 aber auch wegen Dopings. Als richtungsweisend bezeichnete die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) das Urteil. Der in Leverkusen geborene Sohn bosnischer Eltern, der mit bürgerlichem Namen Adnan Catic heißt, ist der erste deutsche Spitzensportler, der auf Grundlage des im Dezember 2015 erlassenen Anti-Doping-Gesetzes verurteilt wurde.

Spuren anabolen Steroids im Urin

Der Doping-Vorwurf gegen Sturm stammt aus dem WM-Kampf im Februar 2016, als er gegen den Russen Fjodor Tschudinow gewann und sich den WM-Titel im Supermittelgewicht der World Boxing Association (WBA) sicherte. Damals waren im anschließenden Urintest beim Sieger Spuren des anabolen Steroids Stanozolol festgestellt worden. Dem Boxer wurde deshalb vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Nada: WBA missachtete weltweit geltenden Anti-Doping-Code

Die Nada monierte, dass der Fall sportrechtlich vom Boxverband WBA nicht nach den Vorgaben des weltweit geltenden Anti-Doping-Codes behandelt wurde. Sturm war weder gesperrt noch war ihm der gewonnene WM-Titel aberkannt worden. Der Kampf wurde zudem nie annulliert und wird weiterhin als Sieg für Sturm gewertet. "Nach wie vor erkennen weder der internationale Boxsport noch der nationale Sportfachverband, in diesem Fall der Bund Deutscher Berufsboxer, den Welt-Anti-Doping-Code an. Im Profiboxsport fehlt es leider immer noch an einem von der Wada anerkannten Dopingkontrollsystem mit vorschriftsmäßigen Sanktionen", kritisierte die Nada. Das Profiboxen unterwirft sich nicht den Richtlinien der World Anti-Doping Agency (Wada), lässt aber eigene Dopingkontrollen bei Titelkämpfen vornehmen.

Doping-Agentur begrüßt Urteil

Die Nationale Anti-Doping-Agentur begrüßte die Verurteilung Sturms auch wegen Dopings durch ein ordentliches Gericht. "Die Entscheidung des Landgerichts Köln, Felix Sturm auch wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung zu sanktionieren, ist sehr bemerkenswert", teilte die Nada mit. "Es ist ein wichtiger Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz und kann richtungsweisend auch für zukünftige Strafverfahren sein."

Manager: Berufung gegen Doping-Vorwurf wahrscheinlich

"Die Strafe wegen Steuerhinterziehung ist nachvollziehbar" , sagte dagegen Thomas Pütz, Präsident des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB), am 30.04.2020. "Aber das Dopingurteil geht gar nicht. Ich bin schockiert." Den Test hatte die Agentur Voluntary Anti-Doping Association (VADA) aus Las Vegas vorgenommen. Gegen das Urteil erwägt die Sturm-Seite laut Kölner "Express" Berufung, soweit es das Doping betrifft. "Das mit dem Doping wird er nicht akzeptieren, dagegen würde er auch in Berufung gehen", sagte Sturms früherer Manager Roland Bebak der Zeitung. Pütz wunderte sich zudem, dass die Analysen "einer privaten, profitorientierten Organisation wie der VADA" als Beweismittel für eine staatliches Urteil anerkannt werden. Der BDB-Chef fordert staatliche Dopingkontrollen. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ursprünglich standen bei Sturm 5,8 Millionen an Steuerschulden im Raum. Für die Jahre 2011 und 2012 wurde der 41-Jährige freigesprochen, die Verfahren 2014 und 2015 wurden eingestellt. So blieb eine Steuerschuld von rund einer Million Euro. Die acht Monate in Untersuchungshaft werden Sturm angerechnet, zudem steht offener Vollzug in Aussicht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. "Zeit hat er jetzt", sagte Pütz. "Er kann trainieren, sich fit halten. Dass es doch noch zu einem Comeback gegen Arthur Abraham kommt, schließe ich nicht aus."

LG Köln, Urteil vom 30.04.2020

Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2020 (dpa).