LG Köln verhängt Haftstrafen wegen Tötung eines Obdachlosen

Ein Mann und eine Frau sind am 20.06.2017 vom Landgericht Köln wegen Totschlags eines Obdachlosen zu Haftstrafen verurteilt worden. Beide Angeklagte müssen für jeweils sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Sie hatten im vergangenen November einen 29 Jahre alten Mann nach einem Streit mit Tritten gegen den Kopf und in den Bauch so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Anschließend zündeten sie den Toten an, um Spuren zu verwischen.

Angeklagte beriefen sich auf angebliche Notwehrlage

Der 37 Jahre alte Angeklagte und seine 31 Jahre Komplizin und Freundin waren zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls obdachlos. Sie sagten, sie hätten aus Notwehr gehandelt, weil das Opfer die Frau sexuell belästigt habe. Doch die Richter nahmen dem angeklagten Paar seine Version der Geschichte nicht ab. "Da folgen wir den Angeklagten nicht", erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern. Sicher scheint nur, dass es an jenem Spätnachmittag in der Unterführung zum Streit kam. Der 29-Jährige stürzte zu Boden, die beiden anderen traten ihm gegen den Kopf. Ihrer eigenen Schilderung nach behandelten sie ihn "wie einen Fußball". Das war tödlich.

Verbrennen der Leiche aus Panik?

Stunden später kehrte das Paar noch einmal zum Tatort zurück und zündete den Toten an, um Spuren zu verwischen. Die Angeklagten hatten dies im Prozess als Panikreaktion dargestellt, doch auch hier glaubte das Gericht ihnen nicht. Die Verteidigerin der Frau kündigte nach der Urteilsverkündung an, sie werde wohl in Revision gehen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Juni 2017 (dpa).

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