Angeklagte beriefen sich auf angebliche Notwehrlage
Der 37 Jahre alte Angeklagte und seine 31 Jahre Komplizin und Freundin waren zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls obdachlos. Sie sagten, sie hätten aus Notwehr gehandelt, weil das Opfer die Frau sexuell belästigt habe. Doch die Richter nahmen dem angeklagten Paar seine Version der Geschichte nicht ab. "Da folgen wir den Angeklagten nicht", erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern. Sicher scheint nur, dass es an jenem Spätnachmittag in der Unterführung zum Streit kam. Der 29-Jährige stürzte zu Boden, die beiden anderen traten ihm gegen den Kopf. Ihrer eigenen Schilderung nach behandelten sie ihn "wie einen Fußball". Das war tödlich.
Verbrennen der Leiche aus Panik?
Stunden später kehrte das Paar noch einmal zum Tatort zurück und zündete den Toten an, um Spuren zu verwischen. Die Angeklagten hatten dies im Prozess als Panikreaktion dargestellt, doch auch hier glaubte das Gericht ihnen nicht. Die Verteidigerin der Frau kündigte nach der Urteilsverkündung an, sie werde wohl in Revision gehen.