Das Vergleichsportal Check24 darf nicht mit der "Nirgendwo Günstiger Garantie" für ihren Vergleich zu Autoversicherungen werben. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 18.09.2018 (Az.: 31 0 376/17) einer Klage der Versicherungsgesellschaft HUK-COBURG teilweise stattgegeben, da diese sehr wohl günstigere als die im Vergleich gelisteten Tarife anbiete.
“Nirgendwo Günstiger Garantie" irreführend und wettbewerbswidrig
Die HUK-COBURG hatte geklagt, weil sie den Hinweis in der Werbung des Portals für Autoversicherungen auf eine "Nirgendwo Günstiger Garantie" als irreführend und wettbewerbswidrig ansieht. Verbraucher bekämen den Eindruck, dass sie ihre Autoversicherung nirgendwo anders günstiger bekämen. Sehr häufig seien die HUK-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil diese Ansicht.
HUK darf weiter in Leistungsvergleichen gelistet werden
In einem anderen Klagepunkt hat die HUK-COBURG dagegen verloren, wie das Unternehmen selbst mitteilte. So dürfe Check24 weiterhin Kraftfahrtversicherungen in Preisvergleiche aufnehmen, ohne hierfür einen Preis zu nennen. Dagegen hat die HUK mittlerweile Berufung eingelegt. Auch die Logos der Versicherung dürfe das Vergleichsportal weiter verwenden.
LG Köln, Urteil vom 18.09.2018 - 18.09.2018 31 0 376/17
Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2018.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet – Preisportal, GRUR 2017, 1265
OLG Hamburg, Irreführender Preisvergleich für Versicherungsangebote, GRUR-RS 2017, 121109
Lohse, Marktmachtmissbrauch durch Internetplattformen? Das Kartellrecht vor neuen Herausforderungen, ZHR 2018, 321
Schwintowski, Internetplattformen im Spannungsfeld zwischen Versicherungsvermittlungs- und Lauterkeitsrecht, VersR 2015, 1062