Dem Axel-Springer-Verlag ist die identifizierende Berichterstattung über den Fußballer Christoph Metzelder im Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren einstweilig verboten worden. Gerügt wurden Berichte wie in der BILD Zeitung vom 04. und 05.09.2019 sowie auf bild.de am 03. und 05.09.2019. Dies gelte auch für konkrete Äußerungen, die im Rahmen einer Berichterstattung des NDR am 11.09.2019 getätigt wurden. Dies hat das Landgericht Köln in einem Eilbeschluss vom 18.09.2019 entschied (Az.: 28 O 344/19, BeckRS 2019, 23529).
Unbelegte Berichterstattung stellt vorverurteilende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung eine Vorverurteilung stattfinde und es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts fehle.
LG Köln, Beschluss vom 18.09.2019 - 28 O 344/19
Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.
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Gounalakis, Geldentschädigung bei vorverurteilenden Äußerungen durch Medien oder Justiz, NJW 2016, 737
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