LG: Kein Anspruch auf Entschädigung
Diese Behauptung hatte der Autor Wilhelm Schlötterer in einem vor zehn Jahren veröffentlichten Buch aufgestellt – mehrere Gerichte hatten ihm in der Vergangenheit die Wiederholung dieser Äußerung bereits verboten. Weitergehende Ansprüche habe der Strauß-Sohn jedoch nicht, urteilte das LG. Max Strauß hatte von Schlötterer und seinem Verlag auch Auskunft über die Verkaufszahlen des Buches verlangt, um eine Geldentschädigung geltend machen zu können – mit der Begründung, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden. Dies sah die Zivilkammer jedoch nicht so. Max Strauß habe erstmals mehr als sechs Jahre nach Erscheinen des Buches einen Anspruch auf Entschädigung erhoben. Bei diesem langen Zeitraum sei nicht davon auszugehen, dass seitens des Klägers ein "dringendes Bedürfnis" für eine Entschädigung bestehe.