Kölner Kardinal gegen "Bild"
Das Gericht entschied, es sei falsch, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden sei, bis heute geheim gehalten werde. Zudem wurde dem Verlag die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten. Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse an Berichterstattung über die Ausmaße der Missbrauchsvorwürfe gegen Priester und über die Frage, wie ernsthaft sich Woelki an der Aufarbeitung beteiligt habe. Die "Bild"-Berichterstattung stelle jedoch eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar.
LG sieht unzulässige Verdachtsberichterstattung
Wenn in diesem Zusammenhang von einer "Vertuschungs-Mafia" die Rede sei, so verstehe der Leser das als ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt, so das Gericht weiter. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung seien hier nicht eingehalten worden. Der Springer Verlag, zu dem die Bild-Zeitung gehört, prüft die Einlegung der Berufung. Woelki und der Verlag standen und stehen sich auch in weiteren Verfahren gegenüber.