LG Köln untersagt erneut "Bild"-Bericht über Kardinal Woelki

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat vor Gericht einen weiteren Erfolg gegen die "Bild"-Zeitung erzielt. Das Landgericht Köln untersagte die Berichterstattung der Zeitung in der von Woelki beanstandeten Form. Die "Bild" hatte im vergangenen Jahr berichtet, dass "ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums" Woelki in Erklärungsnot bringe. Woelki werde dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, urteilte die Kammer.

Kölner Kardinal gegen "Bild"

Das Gericht entschied, es sei falsch, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden sei, bis heute geheim gehalten werde. Zudem wurde dem Verlag die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten. Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse an Berichterstattung über die Ausmaße der Missbrauchsvorwürfe gegen Priester und über die Frage, wie ernsthaft sich Woelki an der Aufarbeitung beteiligt habe. Die "Bild"-Berichterstattung stelle jedoch eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar. 

LG sieht unzulässige Verdachtsberichterstattung

Wenn in diesem Zusammenhang von einer "Vertuschungs-Mafia" die Rede sei, so verstehe der Leser das als ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt, so das Gericht weiter. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung seien hier nicht eingehalten worden. Der Springer Verlag, zu dem die Bild-Zeitung gehört, prüft die Einlegung der Berufung. Woelki und der Verlag standen und stehen sich auch in weiteren Verfahren gegenüber.

LG Köln, Urteil vom 08.06.2022 - 28 O 295/21

Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2022 (dpa).

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