LG Köln: Unitymedia darf Router nicht eigenmächtig in Hotspots umwandeln

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf auf einem WLAN-Router seines Kunden nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung ein zweites WLAN-Netz für andere Nutzer aktivieren. Dies hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 09.05.2017 entschieden (Az.: 31 O 227/16). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sprach von einem wegweisenden Signal für die Branche.

Unitymedia wollte WiFi-Hotspot-Netz errichten

Vor gut einem Jahr hatte Unitymedia seine Kunden per Post darüber informiert, dass mit "WiFiSpot" auf ihren WLAN-Routern ein zweites Netz aktiviert werden sollte. Unterbleibe ein Widerspruch, würden diese Netze automatisch angeschaltet. So sollte ein dichtes Netz aus Hotspots geknüpft werden, damit andere Unitymedia-Kunden von unterwegs über diese neuen Hotspots kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunkdatenvolumen sparen können.

Unitymedia prüft weiteres Vorgehen

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia kommentierte das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechtskräftig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzbetreibern in Deutschland.

LG Köln, Urteil vom 09.05.2017 - 31 O 227/16

Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2017 (dpa).

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