LG Köln: Stadtarchiv-Einsturz – Einmal Bewährung und drei Freisprüche

Eine Bewährungsstrafe und drei Freisprüche im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Das Landgericht Köln hat am 12.10.2018 einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die drei anderen Angeklagten – zwei Bauleiter von Baufirmen und eine weitere KVB-Mitarbeiterin – wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der vier Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert.

Schaden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro

Nach Überzeugung des LG konnte die Unglücksursache im Prozess geklärt werden. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, es stehe "eindeutig und zweifelsfrei" fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Dies sei die alleinige Ursache für das Unglück, eine andere gebe es nicht. Dem Archivgebäude sei "förmlich der Boden unter den Füßen" entzogen worden. Bei dem Einsturz waren am 03.03.2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.

Zeitdruck wegen Verjährungsfrist

Laut Anklage waren Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube auf einen Gesteinsblock gestoßen, den sie nicht beseitigen konnten. Stattdessen hätten sie um das Hindernis herum gebaggert, so dass in einer unterirdischen Betonwand ein Loch entstand. Durch diese Fehlstelle seien am Unglückstag plötzlich große Mengen Sand und Kies in die Baugrube eingebrochen. Der seit Januar laufende Prozess stand unter Zeitdruck, weil im März 2019 die Verjährungsfrist endet.

LG Köln, Urteil vom 12.10.2018

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2018 (dpa).

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