Matratze in Haftraum angezündet
Nach dem Urteil des LG Köln vom Freitag hatte der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana die Matratze in seinem Haftraum angezündet. Dann hatte er schließlich einen Notruf betätigt und war von einem JVA-Beamten aus der brennenden Zelle gerettet worden. Der Haftraum wurde durch das Feuer zerstört und musste aufwendig saniert werden.
Moderater Haftaufschlag wegen erheblicher Verletzungen
Als Motiv für die Brandstiftung stellte das Gericht "Hass auf sich selbst, Hass auf die Anstaltsleitung" fest. Seit der Verurteilung durch das LG Bonn bestehe auf Seiten des Angeklagten eine "große Perspektivlosigkeit". Den moderaten Haftzuschlag begründete das Gericht mit den erheblichen Verletzungen des Angeklagten: "Er ist der eigentlich Leidtragende der Tat." 21% seiner Haut waren verbrannt, er musste sich mehreren Hauttransplantationen unterziehen. Die erheblichen Verletzungen zeichnen den Mann bis heute. So kann er wegen der massiven Vernarbung an Nacken und Rücken nicht aufrecht stehen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.