Siegauen-Vergewaltiger muss wegen Brandstiftung zehn Monate länger in Haft

Das Kölner Landgericht hat den sogenannten Siegauen-Vergewaltiger wegen besonders schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen. Der 35-Jährige hatte im Februar 2018 seine Zelle in der JVA Köln in Brand gesetzt. Als Strafe erhöhte das Gericht die bereits rechtskräftige Verurteilung zu zehn Jahren Haft durch das LG Bonn um zehn Monate. Der Mann hatte 2017 ein junges Paar beim Zelten in der Bonner Siegaue überfallen, mit einer Astschere bedroht und eine junge Camperin vergewaltigt.

Matratze in Haftraum angezündet

Nach dem Urteil des LG Köln vom Freitag hatte der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana die Matratze in seinem Haftraum angezündet. Dann hatte er schließlich einen Notruf betätigt und war von einem JVA-Beamten aus der brennenden Zelle gerettet worden. Der Haftraum wurde durch das Feuer zerstört und musste aufwendig saniert werden.

Moderater Haftaufschlag wegen erheblicher Verletzungen

Als Motiv für die Brandstiftung stellte das Gericht "Hass auf sich selbst, Hass auf die Anstaltsleitung" fest. Seit der Verurteilung durch das LG Bonn bestehe auf Seiten des Angeklagten eine "große Perspektivlosigkeit". Den moderaten Haftzuschlag begründete das Gericht mit den erheblichen Verletzungen des Angeklagten: "Er ist der eigentlich Leidtragende der Tat." 21% seiner Haut waren verbrannt, er musste sich mehreren Hauttransplantationen unterziehen. Die erheblichen Verletzungen zeichnen den Mann bis heute. So kann er wegen der massiven Vernarbung an Nacken und Rücken nicht aufrecht stehen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

LG Köln, Urteil vom 14.05.2021

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2021 (dpa).