Hohe Haftstrafe für Missbrauchstäter von Wermelskirchen

Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 45 Jahre alte Täter hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als "abscheulich".

Nach Aufdeckung zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren

Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen. Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil sie ähnlich wie bei anderen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte.

Angeklagter am "offenen Computer" festgenommen

Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am "offenen Computer" verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.

LG Köln

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2023 (dpa).

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