LG Köln: Haftstrafen nach Einbrüchen in Kirchen zur Finanzierung des Dschihad

Das Kölner Landgericht hat acht Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie mit Einbrüchen in Kirchen Geld für den bewaffneten Dschihad in Syrien beschaffen wollten. Die Männer wurden überwiegend des schweren Bandendiebstahls und in einigen Fällen der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat habe dagegen nicht nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Peter Sossna am 30.01.2017 in der Urteilsbegründung.

Täter in Köln und Siegen unterwegs

Die Strafen für die Täter reichen von zwei Jahren und sieben Monaten bis zu vier Jahren und zehn Monaten. Mehr als drei Jahre lang war die Bande in Köln und Siegen vor allem in Kirchen eingebrochen, um kostbare Gegenstände zu entwenden, anschließend zu Geld zu machen und damit Kämpfer in Syrien zu unterstützen.

Geldflüsse nach Syrien nicht ausreichend nachweisbar

Es sei in 90 Verhandlungstagen aber nicht nachweisbar gewesen, dass "nennenswerte Beträge" nach Syrien flossen - und an wen genau das Geld ging, sagte Sossna. Einige Mitglieder der Bande hätten aber immer stärker mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sympathisiert. Einer der Verurteilten muss sich seit Februar 2016 als mutmaßlicher IS-Helfer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen des Verdachts des Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2017 (dpa).

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