Ausdrücklicher Hinweis auf Plakat erforderlich
Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte, es fehle auf dem Plakat ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei. Daher bestehe Verwechslungsgefahr. Der Richter empfahl dem Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau, einen entsprechenden unmissverständlichen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen. Im Gegenzug soll Tina Turner dann auf weitere Forderungen verzichten. Beide Seiten bekamen vom Gericht vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfalls verkündet das Gericht am 22.01.2020 eine Entscheidung.