Erfolgloser Antrag gegen höhere Neukundentarife für Strom und Gas

Im Streit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfale einen juristischen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie als unbegründet zurück. Die unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukunden seien nicht zu beanstanden.

Verbraucherzentrale will Rechtsmittel einlegen

"Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt", sagte Vertriebsvorstand Achim Südmeier von Rheinenergie in einer Mitteilung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen, twitterte Energierechtsexperte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte die Entscheidung dagegen. Das Gericht habe die Auffassung der Versorger bestätigt, dass Grundversorger berechtigt seien, unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskunden anzubieten. Man sei zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben werde, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Viele Neukunden bei örtlichen Grundversorgern

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund ist die Liefereinstellung durch mehrere Energiediscounter, wodurch Hunderttausende ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen. Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen. Viele Unternehmen verlangen von Neukunden jedoch Preise, die deutlich höher liegen als die der Bestandskunden. Sie begründen dies mit deutlich höheren Beschaffungskosten. Die Verbraucherzentrale sieht in den doppelten Tarifen eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße.

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2022 (dpa).