Laut Urteil betrieb der Angeklagte von März 2021 bis Mai 2023 ein Netz von Corona-Testzentren in Köln, Euskirchen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Kreis Neuss. Neben tatsächlich durchgeführten Tests habe er auch nicht und falsch durchgeführte Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet.
Der Angeklagte habe eine "pandemische Notlage" ausgenutzt, so der Richter. "Sie haben die eigenen Interessen vollkommen über die der gesamten Gesellschaft gestellt." Den finanziellen Schaden für den Fiskus hat das Gericht allerdings nach unten korrigiert. Ursprünglich war in der Anklage von 19 Millionen Euro die Rede.
Zudem wurde der 39-Jährige wegen Untreue, versuchter Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung sowie unberechtigten Führens eines Doktortitels verurteilt (Urteil vom 19.06.2024 - 112 KLs 8/23). Der Angeklagte, der keinen Hochschulabschluss vorweisen konnte, hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Promotionsurkunde gefälscht und damit die Eintragung des akademischen Grads in seinen Personalausweis erschlichen. Im Prozess hatte er die Vorwürfe weitgehend gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.