Wikipedia-Autor muss Schadensersatz leisten

Wer bei Wikipedia eine andere Person mit falschen Behauptungen gezielt herabwürdigt, muss Schadensersatz leisten. Betroffene haben laut Landgericht Koblenz einen Anspruch auf eine Darstellung und Gewichtung des Eintrags, die sich nach sachlichen Kriterien richten. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen sowie eine bewusst einseitige und negativ verzerrende Darstellung muss man sich auch auf Wikipedia nicht bieten lassen.

Im Wikipedia-Artikel verunglimpft

Ein Komponist hatte einen Eintrag bei Wikipedia. Dieser Artikel wurde 2017 von einem Autoren, der sich „Feliks“ nannte, verändert: Unter anderem schrieb er, der Musiker gelte als isländischer Hauptvertreter des Antizionismus. Er komponiere nur noch Übungsstücke für Kinder und propagiere hinsichtlich der Anschläge vom 11. September 2001 die von Verschwörungstheoretikern vertretene "False-Flag-These". Nach den Feststellungen des Landgerichts Koblenz stellte der langjährige Wikipedia-Editor diese unwahren Behauptungen absichtlich auf, um den Künstler gezielt zu diskreditieren. Dieser forderte von dem Verfasser Schmerzensgeld für den erlittenen immateriellen Schaden – erfolgreich.

Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Grundsätzlich, so das Landgericht, muss eine Person, die im Licht der Öffentlichkeit steht, es hinnehmen, wenn Tatsachen über sie verbreitet werden, die sie negativ erscheinen lassen. Inakzeptabel seien aber – wie hier – die Behauptung unwahrer Tatsachen sowie eine bewusst einseitige und negativ verzerrende Darstellung. Bei der Höhe des immateriellen Schadens berücksichtigten die Richter, dass die Online-Enzyklopädie eine enorm hohe Reichweite hat und für die Autoren umfangreiche Richtlinien zur Vermeidung von eben solcher Persönlichkeitsverletzungen erstellt hat. Der Komponist sei durch den Artikel in seinem geschäftlichen, künstlerischen und persönlichen Ansehen schwer beschädigt worden. Das Landgericht sprach dem Musiker 8.000 Euro Schadensersatz zu.

LG Koblenz, Urteil vom 14.01.2021 - 9 O 80/20

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021.

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