Hohenzollern-Prinz hält Erbpachtvertrag mit Hotel für unzulässig
Der Prinz von Preußen hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das inzwischen bei der Burg operierende Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Hohenzollern-Chef argumentierte, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich - der eigentlich untersagt sei.
LG: Burgruine als “gebundenes Sondervermögen“ nicht mehr im Privatbesitz der Hohenzollern-Familie
Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als “gebundenes Sondervermögen“ und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz.