Pferd schubst Frau von Rad - Halterin zu Schmerzensgeld verurteilt

Wird eine Person auf dem Fahrrad im Begegnungsverkehr mit Reitpferden durch ein Tier vom Fahrrad geschubst, haftet der Pferdehalter für den entstandenen Schaden. Dies hat das Landgericht Koblenz am 14.10.2022 entschieden und die Pferdehalterin zu einem Schmerzensgeld von 6.000 Euro verurteilt.

Pferd schubste Frau vom Fahrrad

Der Klägerin zufolge schubste das Pferd sie während einer Radtour in der Osteifel im Mai 2021 mit dem Hinterteil vom Rad, als sie an zwei entgegenkommenden Reiterinnen vorbeifahren wollte. Die Klägerin hatte sich bei dem Sturz verschiedene Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zugezogen und musste mehr als eine Woche im Krankenhaus verbringen. Die Pferdehalterin verweigerte indes die Zahlung und behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen gab der zuständige Richter der Darstellung der Radfahrerin recht. Davon ausgehend entschied es, dass ein Tierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen muss, wenn ein Tier einen Menschen verletzt. Neben dem Schmerzensgeld muss die Beklagte die Arzt- und Anwaltskosten der Radfahrerin übernehmen.

LG Koblenz, Urteil vom 02.09.2022 - 9 O 140/21

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2022 (dpa).