Haftstrafe im Urteil von 2014 lag noch höher
Im Jahr 2009 war in der Eifel die internationale Privatfinanzierung des zu groß geplanten Ausbaus des Nürburgrings spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen und Deubel zurücktreten. Die Staatsanwaltschaft hatte am 30.01.2020 vor dem Landgericht Koblenz eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert, die Verteidigung ein Jahr und sieben Monate Gefängnis.
Gesamtstrafe wegen vierfacher Untreue und uneidlicher Falschaussage
Das Landgericht Koblenz hatte Deubel bereits 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft mit Blick auf den Nürburgring-Ausbau verurteilt. 2015 hatte der Bundesgerichtshof dieses erste Urteil teilweise aufgehoben. Das LG habe in zehn Fällen die Gefährdung von Landesvermögen nicht rechtsfehlerfrei begründet. Nun musste eine andere Kammer in Koblenz eine Gesamtstrafe für eine uneidliche Falschaussage Deubels vor dem einstigen Untersuchungsausschuss Nürburgring und für vier weitere Fälle von Untreue bilden.
Revision eingelegt
Deubel muss vorerst nicht ins Gefängnis: Er hat Revision eingelegt. Das hat aufschiebende Wirkung. Zudem verliert der 69-Jährige nicht sofort seine Beamtenpension von monatlich etwa 6700 Euro. Eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz sagte am 04.02.2020: "Die Revision ist bei uns eingegangen."