Vier Jahre Haft für tödliches Autorennen von Moers

Nach einem tödlichen Autorennen in Moers am Niederrhein ist der 24-jährige Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Damit fällt die Strafe des Landgerichts Kleve in der Neuauflage des Prozesses deutlich milder aus als die lebenslange Freiheitsstrafe, die die Richter im Februar 2020 verhängt hatten. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin hatte im April 2019 tödliche Verletzungen erlitten, als der hochmotorisierte Wagen des jungen Mannes gegen ihr Auto prallte.

Mordurteil vom BGH kassiert

Der Bundesgerichtshof hatte das Mordurteil gegen den Fahrer aufgehoben, weil die Richter nicht genügend Belege dafür gesehen hatten, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte. Mit ihrem Urteil am Montag folgte auch das Landgericht nun dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft legte bereits Revision gegen das neue Urteil ein. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft sei weiter der Meinung, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Zuständig ist nun erneut der Bundesgerichtshof.

Mit Tempo 167 durch ein Wohngebiet

Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war am Ostermontagabend 2019 mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen und rammte den Wagen der Frau heftig. Die Frau starb an Hirnschäden als Folge des Aufpralls.

Vortrag der gut einsehbaren Vorfahrtsstraße nicht berücksichtigt

Der BGH hatte auf eine Aussage des Angeklagten verwiesen, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb darauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt. Der zweite Angeklagte und Kontrahent des Hauptangeklagten hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe war vom BGH bestätigt worden.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2021 (dpa).