Im Drogenrausch in Fußgängergruppe gerast – Drei Tote
Das tragische Unfallgeschehen beschreibt der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg so: Der Angeklagte, der laut Urteil unter Kokain mit überhöhter Risikobereitschaft und zu schnell fährt, verliert in einer Rechtskurve die Kontrolle über das Fahrzeug, versucht noch zu bremsen und erfasst dann doch eine Fußgängergruppe. Eine 30-Jährige, die an diesem Tag Geburtstag feierte und ihr 34 Jahre alter Lebenspartner sterben noch am Unfallort. Beide sind Polizisten. Die jüngere Schwester der Frau erliegt zwei Tage später ihren Verletzungen. “Den Nothelfern bietet sich ein grässliches Bild“, sagt Worpenberg. “Sie leiden noch heute unter dem Eindruck.“
Angeklagter selbst blieb unverletzt
Der Angeklagte selbst stieg dem Urteil zufolge unverletzt aus seinem Fahrzeug aus, wirkte aufgelöst, gestand Drogenmissbrauch und auch, ohne Führerschein zu schnell gefahren zu sein, sagt der Richter. Um die Unfallopfer kümmerte er sich demnach nicht. Aber weil er suizidal wirkte, kam er kurzzeitig ins Krankenhaus. Noch in der Nacht ließ er sich laut Urteil mit dem Taxi an den Unfallort fahren, um dort etwas abzuholen, was er zuvor versteckt hatte. Für ein zunächst angeklagtes Autoeinzelrennen sieht das Gericht ebenso wenig gesicherte Beweise wie für die Annahme einer gewerbsmäßigen Drogenbeschaffungsfahrt. Sie hätte mit bis zu 15 Jahren bestraft werden können.
Kein Tötungsvorsatz feststellbar
Auch dass der Angeklagte in Chats vor dem Unfallgeschehen geäußert habe, er überlege Menschen umzubringen, ohne erwischt zu werden, hielt das Gericht für “unreifes Geschwätz“. “Dass es dort einen Vorsatz gab, Menschen umzubringen, haben wir ausgeschlossen“, sagt Worpenberg. Die Nebenkläger hatten deshalb im Verfahren eine Mordanklage ins Spiel gebracht, dies aber später nicht weiterverfolgt. Die Angehörigen der Toten nahmen das Urteil enttäuscht und mit Tränen auf. Es sei unverständlich, sagte der Vater der getöteten Schwestern: “Er bekommt eine geringe Strafe, wir haben lebenslänglich.“
Haftentlassung möglicherweise schon in zwei Jahren
Der Angeklagte war am ersten Prozesstag nicht erschienen. Im Prozess schwieg er. Erst vor dem Urteil entschuldigte er sich im Schlusswort bei den Hinterbliebenen. Er würde den Tag gern rückgängig machen, sagte der 26-Jährige. Die Strafe entspricht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und neun Monate sowie die Unterbringung im Maßregelvollzug gefordert hatte. Auch der Verteidiger spricht von einer Strafe, die nicht überraschend sei. Er hatte auf maximal drei Jahre plädiert. Möglicherweise kann der Mann schon in zwei Jahren auf Bewährung freikommen, so das Gericht. Einen Führerschein darf er nach fünf Jahren beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.