Gericht: Bewusste Rechtsbeugung nicht erwiesen
Die Kammer konnte sich demnach keine ausreichende Sicherheit verschaffen, dass die Staatsanwältin bewusst das Recht gebeugt habe. Vielmehr sei sie womöglich arglos in ihrem Handeln gewesen. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Strafverteidigers der 45-Jährigen. Die promovierte Juristin hatte zu Prozessbeginn zwar Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Rechtsbeugung aber bestritten. Die Angeklagte muss zudem für die Durchsuchung ihrer Wohnung entschädigt werden.
Staatsanwaltschaft: Rechte von Tierhaltern bewusst verkürzt
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe, die die Ermittlungen führte, hielt dagegen fünf Fälle von Rechtsbeugung für erwiesen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Laut Anklage hatte die vorläufig vom Dienst enthobene Beamtin von 2011 bis 2014 in zehn Fällen bewusst die Rechte von Tierhaltern verkürzt. Sie habe Hunderte Rinder, Pferde, Hunde, Katzen und weitere Tiere beschlagnahmt und notveräußert, ohne das gesetzliche Recht zum Widerspruch zu beachten. Damit habe sie irreversible Fakten geschaffen. Notveräußerung ist ein Hoheitsakt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.