Wohnung gekündigt und zur Verlobten gezogen: Kein Bleiberecht nach Beziehungsende

Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, dort wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es das LG Kempten entschieden, das OLG München hat jetzt die Berufung verworfen.

Ein Mann zog nach und nach in das Haus einer Frau, in dem er kostenlos wohnen durfte. Wie das LG unterstellt, waren die beiden zum damaligen Zeitpunkt verlobt. Als der Mann vollständig umgezogen war, kündigte er seine bisherige Wohnung. Doch dann scheiterte die Beziehung und seine Ex-Verlobte wollte, dass er aus dem Haus auszieht. Da er sich weigerte, klagte die Frau auf Räumung ihres Hauses. Der Mann wandte vor Gericht ein, er habe aufgrund der Verlobung ein Recht darauf, weiter in dem Haus zu wohnen.

Das LG Kempten entschied, dass zwar grundsätzlich denkbar sei, dass dem Mann ein Schadensersatzanspruch zustehe. Das setze aber voraus, dass ihm etwaige Schäden im Vertrauen auf eine künftige Eheschließung entstanden sind. Keinen Anspruch habe er aber auf Ersatz der Vorteile, die er durch die Ehe erst hätte erlangen können (vgl. § 1298 BGB).

Letztlich gab das Gericht der Frau recht und verpflichtete den Ex-Freund auszuziehen (LG Kempten (Allgäu), Urteil vom 28.10.2024 - 64 O 232/24*). Selbst wenn letzterer seine Wohnung im Vertrauen auf das Verlöbnis und eine damit künftig folgende Eheschließung gekündigt habe, könne er hieraus nicht das Recht herleiten, weiterhin in dem Haus seiner Ex zu wohnen. Das Urteil ist nach Angaben des LG rechtskräftig, nachdem das OLG München die Berufung des Mannes verworfen hat (OLG München, Beschluss vom 03.02.2025 -14 U 4036/24*).

Anm. d. Red.:  Angaben zu den Urteilen ergänzt am 04.03.2025, 10:05 Uhr, pl

OLG München, Beschluss vom 03.02.2025 - 14 U 4036/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. März 2025.

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