Der Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchener Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den 31-Jährigen am 19.12.2018 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre und fünf Monate
Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Gesamtstrafe von neun Jahren und fünf Monaten gefordert. Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß verzichtet.
Neun Menschen erschossen
Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchener Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte sich der 18-Jährige über das Darknet besorgt, einen verborgenen Bereich des Internets.
Sieben Jahren Haft für eigentlichen Waffenhändler
Den eigentlichen Waffenhändler im Fall des Münchener Amoklaufs hatte das LG München I im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte Pistole und Munition an den jugendlichen Täter verkauft.
LG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2018
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).
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