LG Karlsruhe: Badenia-Bausparklausel zur Kündigung nach 15 Jahren ist unwirksam

Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am 01.09.2017 nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil (Az.: 10 O 509/16).

Entscheidung mit Pilotcharakter?

Die Vertragsklausel sollte dem Unternehmen ermöglichen, nach vorheriger Ankündigung einen Bausparvertrag zu kündigen, wenn dieser nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat. Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben, denn auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Gegen diese Klauseln laufen ebenfalls Klagen von Verbraucherschützern.

LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2017 - 10 O 509/16

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2017.

Mehr zum Thema