Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren als ausgeschlossen. Bei dem Verbrechen waren eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden.

Angeklagter wollte Jagdwilderei vertuschen

Die nächtliche Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Keine Strafe für Wilderei-Mittäter

Einen Nebenangeklagten sprach das LG zwar der Mittäterschaft an der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Version des Hauptangeklagten überzeugte Gericht nicht

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Tat mit "Hinrichtungscharakter"

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Kaiserslautern, Urteil vom 30.11.2022

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2022 (dpa).