Präparat war nicht als Arzneimittel zugelassen
Es sei den Patienten vorgegaukelt geworden, dass mit dem Präparat binnen kurzer Zeit Krebs geheilt werden könne und es sich um ein richtiges Arzneimittel handele. Tatsächlich war das Mittel nicht als solches zugelassen. Die Versprechungen seien "falsch beziehungsweise frei erfunden" gewesen, betonte der Richter. Der Fall wurde vor dem Prozess durch Berichte von "Stern TV" auf RTL bekannt. Ein renommierter Arzneimittelforscher der Universität Bremen bezeichnete in einem der Fernsehbeiträge den Verkauf des teuren Präparats als "Geschäftemacherei" mit dem Leiden der Patienten.
Bisher längster Prozess des Ingolstädter LG
Das Verfahren lief zwei Jahre lang. Es ist laut Kliegl der bisher längste Prozess des Ingolstädter LG gewesen. Es mussten immer wieder neue Verhandlungstage geplant werden, ursprünglich sollte schon im Februar 2022 das Urteil gesprochen werden. Der Richter warf den Verteidigern vor, dass sie durch unnötige Anträge das Verfahren verzögert hätten. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten verlangt (Az. 1 KLs 42 Js 9059/19).


