Gefängnisstrafen für Verkauf wirkungslosen Krebsmittels

Wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an schwer kranke Patienten hat das Landgericht Ingolstadt am Freitag eine Heilpraktikerin und den Anbieter des Mittels verurteilt. Die Frau bekam wegen Betrugs und weiterer Straftaten eine dreijährige Haftstrafe, den Mann verurteilte das LG zu sechs Jahren und neun Monaten. Patienten hätten bis zu 6.000 Euro für das angebliche Wundermittel gezahlt, so der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl.

Präparat war nicht als Arzneimittel zugelassen

Es sei den Patienten vorgegaukelt geworden, dass mit dem Präparat binnen kurzer Zeit Krebs geheilt werden könne und es sich um ein richtiges Arzneimittel handele. Tatsächlich war das Mittel nicht als solches zugelassen. Die Versprechungen seien "falsch beziehungsweise frei erfunden" gewesen, betonte der Richter. Der Fall wurde vor dem Prozess durch Berichte von "Stern TV" auf RTL bekannt. Ein renommierter Arzneimittelforscher der Universität Bremen bezeichnete in einem der Fernsehbeiträge den Verkauf des teuren Präparats als "Geschäftemacherei" mit dem Leiden der Patienten.

Bisher längster Prozess des Ingolstädter LG

Das Verfahren lief zwei Jahre lang. Es ist laut Kliegl der bisher längste Prozess des Ingolstädter LG gewesen. Es mussten immer wieder neue Verhandlungstage geplant werden, ursprünglich sollte schon im Februar 2022 das Urteil gesprochen werden. Der Richter warf den Verteidigern vor, dass sie durch unnötige Anträge das Verfahren verzögert hätten. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten verlangt (Az. 1 KLs 42 Js 9059/19).

LG Ingolstadt, Urteil vom 16.06.2023 - 1 KLs 42 Js 9059/19

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2023 (dpa).