Gastwirt nach Gelenkbruch wegen zusammengebrochenen Stuhls verklagt
Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1.600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsveranstaltung im November 2016 in einer Wolnzacher Traditionsgaststätte zusammengebrochen war. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst. Für den zweifachen Sprunggelenkbruch machte der Mann den Wirt verantwortlich. Doch das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.