Nach einem tödlichen Raserunfall in Oberfranken kommt der Fahrer mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. Das Landgericht Hof verurteilte den 21-Jährigen am 30.09.2020 nach Jugendstrafrecht wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte sei "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" gefahren, sagte der Vorsitzende Richter. Doch seine Raserei werde nicht als illegales Autorennen angesehen.
Angeklagter überfuhr 19-Jährigen
Nach Auffassung des Gerichts fuhr der damals 20-Jährige im Februar 2020 mit mindestens 78 km/h durch das bayerische Selb. Seine riskante Fahrweise habe einer Gruppe Berufsschüler imponieren sollen. Dabei erfasste der Deutsche einen 19-Jährigen frontal, der noch an der Unfallstelle starb.
Kein Tötungsvorsatz nachgewiesen
Dem ursprünglichen Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft folgte das Gericht nicht, weil es keinen bedingten Tötungsvorsatz des Fahrers erkennen konnte. Der Staatsanwalt und der Anwalt der Opfer-Familie hatten vier Jahre Gefängnis gefordert, der Verteidiger eine Geld- oder Haftstrafe von höchstens sieben Monaten.
LG Hof, Urteil vom 30.09.2020 - 30.09.2020 283 Js 2302/20
Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Hörnle, Vorsatzfeststellung in "Raser-Fällen", NJW 2018, 1576
BGH, Mord durch illegales Autorennen, NStZ 2018, 409 (m. Anm. Walter)
Bechtel, Die Raser-Fälle als Katalysator vorsatzdogmatischer Diskussion, JuS 2019, 114
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