Haftstrafe für Autofahrer nach tödlichem Crash mit Fahrerflucht

Nach einem fatalen Unfall in Baden-Württemberg und der Flucht des Autofahrers ist ein 44 Jahre alter Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Heilbronner Landgericht warf ihm am 04.01.2020 neben fahrlässiger Tötung unter anderem auch versuchten Mord in zwei Fällen vor. Der Unfall ereignete sich im Mai 2019.

Angeklagter verließ Unfallort einfach 

Im Mai 2019 gingen vier jungen Leute auf dem Weg nach Hause am Rand der Landstraße hintereinander. Um nicht übersehen zu werden, hatten sie eine Handytaschenlampe an. Der jetzt Verurteilte übersah die Gruppe und fuhr in sie hinein. Dabei starb ein 21-Jähriger, die drei anderen erlitten schwere Verletzungen. Der Fahrer hatte sich damals nicht um sie gekümmert, sondern die Flucht ergriffen und sich erst Stunden später der Polizei gestellt. Das LG Heilbronn warf ihm deshalb nicht nur Unfallflucht und fahrlässige Tötung vor. Es verurteilte ihn auch wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von insgesamt vier Jahren. "Sie überließen es letztlich dem Zufall, ob die Verletzten überleben oder nicht", sagte der Richter zum Abschluss des Prozesses.

Angeklagter will von menschlichen Unfallopfern nichts gewusst haben

In seinem letzten Wort bat der Mann erneut um Entschuldigung. "Der Tag des Unfalls war der schlimmste meines Lebens", sagte er. "Auf keinen Fall" habe er in jener Nacht gesehen, womit sein Auto zusammengestoßen sei. Der Mann hatte im Prozess über seine Anwälte erklären lassen, er habe bei dem Unfall im Auto geraucht und seinen Blick von der Landstraße auf den Aschenbecher gewandt. Er habe einen Knall bemerkt und sei nach dem Schlingern des Fahrzeugs vom Zusammenstoß mit einer sogenannten Warnbake ausgegangen, die normalerweise den Verkehr absperrt. Erst am nächsten Morgen habe er begriffen, dass die Beschreibung des Unfallautos in einem Internet-Artikel zu seinem Wagen passte. Daraufhin habe er sich bei der Polizei gemeldet.

Gericht halbiert Strafforderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren beantragt, die Verteidigung dagegen auf eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort plädiert. Beide blitzten bei der Kammer ab, ihre Anträge seien zum einen überhöht, zum anderen Wunschdenken. "Jeder sollte bedenken, dass auch ihm ein Fehler unterlaufen kann und auch er einen schweren Unfall verursachen kann", sagte der Richter. Aber für das Verhalten nach der Tat könne man kein Verständnis haben. "Man muss sich fragen, wie sich ein Mensch so gnadenlos über ein Menschenleben hinwegsetzen kann."

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2021 (dpa).