Kraftfahrt-Bundesamt rief Kfz zurück – Software-Update erforderlich
Laut Hahn Rechtsanwälte hatte der Kläger im November 2015 für knapp 84.000 Euro das damals sechs Monate alte Fahrzeug erworben. Der Porsche Cayenne verfüge über einen V8 4.2 Liter Motor mit der Abgasnorm Euro 5. Im Frühjahr 2020 sei der Kläger darüber informiert worden, dass sein Fahrzeug im Zuge eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ein Software-Update bekommen müsse, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.
Käufer begehrte Schadenersatz wegen unzulässiger Aufheizstrategie
Nach Durchführung des Updates habe der Kläger Schadenersatz gefordert – sowohl von der Audi AG als Herstellerin des Motors als auch von der Porsche AG, die das Auto produziert und in den Verkehr gebracht hatte. Er habe den Beklagten vorgeworfen, so die Rechtsanwaltskanzlei, dass im Fahrzeug unter anderem eine Aufheizstrategie verbaut worden sei. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, es habe die Gefahr einer Betriebsuntersagung bestanden.
LG bejaht vorsätzliche Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Das LG Heilbronn habe dem Kläger Recht gegeben, so Hahn Rechtsanwälte, und einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB bejaht. Das Fahrzeug habe die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das LG habe in dem Zusammenhang von einer bewussten und gewollten Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes gesprochen.
Audi und Porsche als Gesamtschuldner zu Schadenersatz verurteilt
Verurteilt worden seien beide Beklagte als Gesamtschuldner. Die Audi AG habe in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt. Der Porsche AG habe das Gericht dagegen vorgeworfen, in sittenwidriger Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte.
Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Kfz-Rückgabe
Der Kaufvertrag müsse nun rückabgewickelt werden, so die Kanzlei. Der Kläger könne den Porsche Cayenne zurückgeben und bekomme den Kaufpreis erstattet. Für bisher mit dem Wagen gefahrene 45.000 Kilometer müsse er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Die tatsächliche Rückzahlung für das über sechs Jahre alte Fahrzeug liege somit bei rund 70.700 Euro nebst Zinsen.