Im Prozess um die Attacke zweier Kampfhunde auf einen Teenager hat das Landgericht Heidelberg den Hauptangeklagten am 16.12.2019 wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das LG sah es als erwiesen an, dass der 17-Jährige am Pfingstsonntag 2019 auf einem Feld bei Leimen in Baden-Württemberg die zwei American-Staffordshire-Terrier auf einen radelnden Jungen losgelassen hatte (Az.: 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.).
Auch Hundehalter und Begleiter des Hauptangeklagten verurteilt
Die Tiere verletzten den 16-Jährigen im Gesicht, am Arm und am Hinterkopf. Der 22-jährige Hundehalter, der seinem minderjährigen Bruder entgegen den Vorschriften die Hunde überlassen hatte, wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt – ebenso wie der 22 Jahre alte Begleiter des Hauptangeklagten. Der Begleiter war mit dem 17-Jährigen mit den Hunden spazieren gegangen und hatte auf dessen Geheiß das ihm anvertraute Tier losgelassen. Zuvor hatten das spätere Opfer und seine Begleiter die beiden gebeten, die verbotswidrig nicht angeleinten Hunde in Schach zu halten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat das Opfer es nur dem Zufall zu verdanken, dass es noch lebt.
LG Heidelberg, Urteil vom 16.12.2019 - 16.12.2019 3 KLs 351 Js 1439/19 jug.
Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Karlsruhe, Fahrlässige Körperverletzung - Sorgfaltspflichten des Kampfhundhalters, NStZ-RR 2014, 276
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH bestätigt Kampfhunde-Urteil, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.12.2001, becklink 40011