Ein halbes Jahr nach einer Amokfahrt in Heidelberg haben Richter den 35 Jahre alten Täter dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Ein Mann war dabei getötet, zwei Menschen waren verletzt worden. Das Heidelberger Landgericht habe die Taten als Mord, versuchten Mord und versuchten Totschlag bewertet, teilte ein Justizsprecher nach der Urteilsverkündung am 25.08.2017 mit. Der Angeklagte habe die Taten auf Grund einer schweren psychischen Erkrankung begangen und sei schuldunfähig. Kurz nach Prozessauftakt am 22.08.2017 war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 6 Ks 200 Js 4374/17).
Durch Schuss in den Bauch gestoppt
Der 35-Jährige hatte am 25.02.2017 am Rande der Heidelberger Altstadt einen Mietwagen auf einem Gehweg in eine Menschengruppe gesteuert. Ein 73 Jahre alter Mann starb. Ein 32-jähriger Österreicher und dessen 29-jährige Begleiterin aus Bosnien-Herzegowina wurden verletzt. Anschließend flüchtete der Fahrer mit einem Messer bewaffnet zu Fuß. Ein Polizist stoppte ihn mit einem Schuss in den Bauch.
Aufregung um Reaktionen bei Twitter
Die Tat hatte Entsetzen weit über Heidelberg hinaus ausgelöst. Auch wegen Kommentaren in sozialen Netzwerken und im Kurznachrichtendienst Twitter gab es Aufregung. Die Polizei kritisierte haltlose Spekulationen, es könnte sich um islamistisch motivierten Terror handeln. Die Ermittler hatten frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Festgenommene ein Deutscher ohne Migrationshintergrund war und es keine Indizien für einen Anschlag gab.
LG Heidelberg, Urteil vom 25.08.2017 - 25.08.2017 6 Ks 200 Js 4374/17
Redaktion beck-aktuell, 28. August 2017 (dpa).
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