LG Hannover weist millionenschwere Klage des Autobahnbetreibers A1 mobil ab

Im Rechtsstreit des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil gegen den Bund hat das Landgericht Hannover eine Millionen-Klage abgewiesen. Die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen, also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen auch geringer ausfallen kann als erwartet, sagte der Vorsitzende Richter Peter Bordt am 07.09.2018 zur Begründung (Az.: 9 O 106/17).

Ai mobil zeigt sich überrascht

A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz reagierte überrascht - und zeigte sich enttäuscht: "So eine Abweisung, damit haben wir nicht gerechnet." Im Schlichtungsverfahren sei der Betreibergesellschaft Recht gegeben worden. Er gehe davon aus, dass daher Berufung gegen das Urteil eingelegt werde. Das Bundesverkehrsministerium erklärte auf Anfrage, das Urteil bestätige seine Rechtsauffassung, dass die von A1 mobil erhobenen Ansprüche unbegründet seien.

Autobahnabschnitt unter Privatregie

Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Von 2008 bis 2012 wurde der Streckenteil auf einer Länge von 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut. Das Gesamt-Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon damals etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau der Autobahn entfielen. Der Vertrag läuft über 30 Jahre.

Einbruch der Mautgebühren während Wirtschaftskrise

Bereits im vergangenen Jahr hatte A1 mobil die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Land Niedersachsen - auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sah die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Das Unternehmen wird aus den Mauteinnahmen, von denen der Bund einen festgeschriebenen Anteil behält, finanziert. Das Vergütungsmodell mit dem Bund sah den Angaben zufolge einen kontinuierlichen Anstieg des Lkw-Verkehrs vor, während der Finanz- und Wirtschaftskrise brachen die Einnahmen aber ein.

Verkehrsmengenrisiko liegt bei A1 mobil

Der Richter erklärte, eine Anpassung des Vertrags wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage sei nicht in Frage gekommen. Voraussetzung dafür wäre nämlich ein Risiko gewesen, das keine der Parteien übernommen habe. A1 mobil habe jedoch das Risiko der Verkehrsmenge vertraglich übernommen. Der Betreiber kann nach Gerichtsangaben das Urteil binnen eines Monats per Berufung anfechten. Entscheiden müsste dann das Oberlandesgericht in Celle.

Vergleichsvorschlag war gescheitert

In der mündlichen Verhandlung im Mai hatte das Gericht noch einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollten statt fester Beträge prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Lkw-Maut an den Bund fließen. Die A1-mobil-Finanzierungslücke sollte per Finanzspritze gedeckt werden, zu der das Konsortium und der Bund je zur Hälfte beitragen sollten. Den Vorschlag wies der Bund allerdings zurück. Derzeit verhindert nach Angaben von Schmitz ein Abkommen mit den Gläubigerbanken die Insolvenz von A1 mobil. In den kommenden fünf Jahren herrsche damit Ruhe.

LG Hannover, Entscheidung vom 07.09.2018 - 9 O 106/17

Redaktion beck-aktuell, 7. September 2018 (dpa).

Mehr zum Thema