LG Hannover weist Klage gegen VW-Aufsichtsratsbesetzung ab

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Volkswagen-Aktionärs und einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen den kompletten VW-Vorstand und Aufsichtsrat abgewiesen. Das teilte das Gericht am 14.09.2017 in Hannover mit. Der Kläger-Anwalt hatte vor der ersten Kammer für Handelssachen geltend gemacht, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung im Jahr 2016 nicht mit Grundsätzen einer guten Unternehmensführung vereinbar gewesen seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsrat seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand auf die Finger zu schauen (Az.: 21 O 24/16).

Vorzeitige Kenntnis von Abgasmanipulation nicht ausreichend dargelegt

Nach Ansicht des Gerichts liegt aber weder ein Verstoß gegen die Grundsätze vor noch sei nachvollziehbar, dass die Vertreter des Landes Niedersachsen und Katars in ihren Entscheidungen nicht unabhängig seien. Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass die Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, dass Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrates schon vor dem September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulation bei VW gehabt hätten. Die Kläger haben nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil in die Berufung zu gehen.

LG Hannover, Urteil vom 14.09.2017 - 21 O 24/16

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2017 (dpa).

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