LG Hannover spricht Säureopfer 250.000 Euro Schmerzensgeld zu

Vanessa Münstermann, die von ihrem Ex-Freund mit Schwefelsäure übergossen worden war, erhält 250.000 Euro Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Hannover am 02.10.2018 entschieden. Ob die Geschädigte tatsächlich jemals entschädigt werden wird, bleibt indes ungewiss, da der Täter insolvent ist (Az.: 20 O 288/17).

Täter wollte Ex-Freundin mit Säureattentat entstellen

Anfang 2016 war die damals 27 Jahre alte Kosmetikerin von ihrem Ex-Freund mit Schwefelsäure übergossen worden. Sie verlor dabei ein Auge und ein Ohr, Narben zerfurchen bis heute ihre linke Gesichtshälfte. Zum Auftakt des Zivilprozesses hatte die Richterin gesagt, die Schmerzensgeld-Forderung sei hoch, aber es sei “eine extreme Tat mit extremen Folgen“ gewesen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.  Das Schmerzensgeld ist für eine Gewalttat außergewöhnlich hoch. Die Kammer halte die Höhe aber für angemessen, sagte ein Gerichtssprecher: “Die Schäden kann man eigentlich in Geld gar nicht bemessen.“ Dem Täter sei es darauf angekommen, die Frau vorsätzlich zu entstellen. Schmerzensgeld habe auch eine Genugtuungsfunktion.

Opfer lag mehrere Tage im Koma und wurde viele Male operiert

Vanessa Münstermann war vor rund zweieinhalb Jahren an einem frühen Montagmorgen in Hannover-Leinhausen mit ihrem Hund spazieren gegangen. Ihr Ex-Freund lauerte ihr auf. In seiner Jackentasche hielt er ein Glas Schwefelsäure bereit. Unvermittelt sprang er hinter einem Busch hervor und kippte Münstermann die Säure ins Gesicht. Sie lag mehrere Tage im Koma und wurde viele Male operiert. Der jetzt 35 Jahre alte Täter wurde bereits zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Ob er das Schmerzensgeld an seine Ex-Freundin je zahlen können wird, ist unklar. Der Täter ist nach Angaben seines Anwalts pleite. Eine Insolvenz des Angeklagten werde jedoch nicht dazu führen, dass er sich aus dieser Verpflichtung befreien könne, betonte der Gerichtssprecher.

LG Hannover, Entscheidung vom 02.10.2018 - 20 O 288/17

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018 (dpa).

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