LG Hannover: Lüpertz-Kirchenfenster darf eingebaut werden

Jetzt also doch: Hannovers Marktkirche darf ein von Markus Lüpertz entworfenes Buntglasfenster erhalten - ein Geschenk von Altkanzler Gerhard Schröder. Nach dem Urteil des Landgerichts Hannover vom 14.12.2020 spricht nichts dagegen, das Werk in das historische Gebäude einzusetzen. Das Werk des Architekten Dieter Oesterlen, der für den Wiederaufbau der Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich war, werde nicht zerstört, sondern bleibe weitgehend erhalten.

Bild von Luther und fünf Fliegen

Es genüge, dass die Gemeinde das Bild mit religiösen Motiven angenommen habe - "egal, was andere darüber denken“, so der Vorsitzende der 18. Zivilkammer Richter Florian Wildhagen. Das von Lüpertz entworfene Fenster wird eine barfüßige Figur im weißen Gewand - wohl Reformator Martin Luther - und fünf schwarze Fliegen zeigen. Lüpertz ließ sich für sein dreizehn Meter hohes und schmales Fenster vermutlich von der Legende inspirieren, wonach Luther auf der Wartburg mit dem Tintenfass nach einer Fliege warf, die ihn belästigte und seiner Meinung nach vom Teufel geschickt worden war. Die Szenerie des Fensters ist eher düster. Bislang sind die Fenster an beiden Seiten des Kirchenschiffs hell und schlicht.

Kläger sieht Urheberrecht verletzt

Eigentlich sollte das Werk schon am Reformationstag 2018 den gotischen Innenraum in neues Licht tauchen. In der Gemeinde gab es Diskussionen über das Fenster, ehe der Architekten-Erbe Georg Bissen sein Veto einlegte - und seit Juni 2019 beschäftigte sich das LG Hannover mit dem Fall. Der Kläger sah das Urheberrecht des 1994 gestorbenen Architekten verletzt: Sein Stiefvater habe eine großartige Atmosphäre von Schlichtheit und Geschlossenheit geschaffen, sagte er bei einem Ortstermin in dem Gotteshaus, das als Wahrzeichen Hannovers gilt. Die Marktkirchengemeinde berief sich auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit.

Kritik auch an Stifter Schröder

Einigen Mitgliedern der Gemeinde missfiel aber auch der Stifter Schröder wegen dessen Nähe zu Kreml-Chef Wladimir Putin. Nach früheren Angaben der Marktkirche soll das Fenster 150.000 Euro kosten. Der Altkanzler überlasse dafür Honorare von Vorträgen bei deutschen Unternehmen und Verbänden der Marktkirche, sagte der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Reinhard Scheibe. Lüpertz selbst reagierte in der Vergangenheit mit Unverständnis auf den Widerstand gegen das Projekt. Er wolle die Kirche ja nicht umbauen, sagte er.

LG: Einbau bringt Veränderung, aber keine Entstellung

Die Kammer wies die Klage nun ab. Es sei nicht davon auszugehen, dass die bisherige Gestaltung des schlichten Kirchenraumes völlig zerstört werde. Die Umgestaltung von Kirchenräumen müsse möglich sein, betonte Wildhagen in seiner Urteilsbegründung. Zwar wiege es schwer, dass sich das Lüpertz-Fenster stark von den anderen Fenstern unterscheide, es sei eines der größten Fenster der Kirche, was die Symmetrie verändere und Ablenkung befürchten lasse. Aber Oesterlens Werk werde nicht "völlig entstellt“, auch habe der Architekt nichts völlig Neues schaffen wollen, denn die roten Backsteine und die Anordnung der Fenster habe er vorgefunden. Es gebe auch keinen Zweifel, dass der Einbau des Fensters religiös motiviert sei, betonte der Richter. Auf Änderungen aus religiösen Gründen habe sich der Architekt von Anfang an einstellen müssen.

Gang in nächste Instanz möglich

Kirchenvorstand Scheibe erklärte: "Mir fällt ein großer Stein vom Herzen.“ Im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum habe ein Zeichen gesetzt und eine neue Sicht auf die Reformation ermöglicht werden sollen. An dem Fenster werde gegenwärtig gearbeitet, "mehr als 50 Prozent“ seien fertig. Möglicherweise könne das Fenster im Frühjahr oder Sommer eingebaut werden. Ob der Fall mit der Entscheidung abgeschlossen ist, wie Scheibe hofft, wird sich zeigen. Der Kläger habe einem gemeinsamen Bekannten gesagt, er werde sich mit der Entscheidung nur einer Instanz nicht zufrieden geben, sagte der Kirchenvorstand. "Aber das ist lange her.“ Beide Parteien können binnen eines Monats Berufung einlegen, wie ein Gerichtssprecher sagte.

LG Hannover, Urteil vom 14.12.2020 - 18 O 74/19

Redaktion beck-aktuell, Thomas Strünkelnberg, 15. Dezember 2020 (dpa).