Angeklagter hatte sich zunächst nach England abgesetzt
Der Mann hatte gestanden, die 29-Jährige aus Bad Nenndorf Anfang April 2017 nachts im Bett seiner Wohnung erwürgt zu haben, ein Motiv konnte er aber nicht nennen. Den Gewaltausbruch führte er auf seinen hohen Alkoholpegel zurück. Der Pfleger hatte die Leiche danach in einem Wald abgelegt und war zunächst nach England geflüchtet.
Gericht geht von direktem Vorsatz aus
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch: "Das Schwurgericht hat kein Motiv für diese Tat feststellen können.“ Fest stehe aber, dass der 42-Jährige die junge Frau mit direktem Vorsatz getötet habe. "Wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Tat heimtückisch war.“ Täter und Opfer seien in einer Situation gewesen, in der man einander uneingeschränkt vertraue und nicht mit einem Angriff rechne.
Tat aus Wut und Frust
Der Staatsanwaltschaft zufolge tötete der Mann aus Wut und Frustration, weil die junge Frau eine Berührung von ihm als "nicht schön“ bezeichnet hatte. Das Opfer hatte den Pfleger Anfang 2015 als Patientin im Krankenhaus kennengelernt. Die beiden hatten sich im Lauf von zwei Jahren etwa zwölf Mal zum Sex verabredet - die Frau wünschte sich im Gegensatz zu ihm aber eine ernsthafte Beziehung. In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte sich an die Mutter der Getöteten gewandt und wortreich seine Reue ausgedrückt. "Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass ich zu so einer Tat fähig bin", sagte der 42-Jährige, der sich nach dem Verbrechen zunächst einen Kaffee gekocht und dann in der Wohnung des Opfers eine EC-Karte samt Pin-Nummer für die Flucht gestohlen hatte.
Verteidigung ging von verminderter Schuldfähigkeit aus
Nach Überzeugung der Verteidigung war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig, weil er zuvor Bier, Wein, Gin Tonic und Tee mit Rum getrunken hatte. Aus diesem Grund will der Anwalt des 42-Jährigen das Urteil anfechten.