Kontonutzung ist keine Zustimmung zu neuen AGB

Durch die Nutzung ihres Kontos stimmen Bankkunden nicht automatisch Vertragsänderungen zu. Dies hat das Landgericht Hannover auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) am 28.11.2022 entschieden und eine einstweilige Verfügung gegen die Sparda-Bank Hannover erlassen.

Sparda-Bank wertete Kontonutzung als Zustimmung zur Vertragsänderung

Im Mai und im Juli 2022 forderte die Sparda-Bank Hannover ihre Kunden schriftlich zur ausdrücklichen Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen auf. Verbrauchern, die darauf nicht reagierten, sandte das Unternehmen im September ein weiteres Schreiben. Darin teilte die Bank mit, dass sie neben einer ausdrücklichen Zustimmung auch die künftige Nutzung des Kontos als Zustimmung werten wird, zum Beispiel im Zuge von Überweisungen, Abhebungen am Automaten oder bargeldlosen Zahlungen. Die Bank wollte es sogar als Zustimmung verstehen, wenn Verbraucher einem zugesandten Rechnungsabschluss nicht aktiv widersprechen. Dass Betroffene ihr Konto nicht mehr ohne aufgedrängte Vertragsänderungen nutzen konnten, wertete der vzbv unter anderem als aggressive geschäftliche Handlung der Bank.

LG: Vorgehen der Bank ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Hannover stufte das Vorgehen der Bank ebenfalls als Wettbewerbsverstoß ein. Es verstoße gegen grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien und benachteilige Verbraucher unangemessen. Auch widerspreche das Vorgehen der Bank dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu unzulässigen AGB-Klauseln vom 27.04.2021 (BeckRS 2021, 10682). Das Gericht gab dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in allen Punkten statt und untersagte der Sparda-Bank Hannover das Vorgehen. Der vzbv beobachtet Kreditinstitute mit ähnlichem Verhalten und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Betroffene können sich an das Beschwerdepostfach auf verbraucherzentrale.de wenden.

LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022 - 13 O 173/22

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2022.