LG Hannover: Zweieinhalb Jahre Haft für Mutter wegen Kindesmisshandlung

Eine Mutter, die ihre Tochter in eine Hundebox gesperrt und schwer misshandelt hat, muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil gab das Landgericht Hannover am 02.10.2019 bekannt. Das Gericht war davon überzeugt, dass die 44-Jährige ihrer damals sechs- beziehungsweise siebenjährigen Tochter mindestens siebenmal einen Stromstoß mit einem Elektrohalsband für Hunde verpasst hat. Darüber hinaus habe sie das Kind geschlagen und mindestens dreimal für längere Zeit in eine Hundebox gesperrt. Die Frau, die als Hundetrainerin arbeitete, habe ihre Tochter auch zur Strafe im Wald ausgesetzt und sie hinter ihrem Auto herlaufen lassen.

Kind wird wohl lebenslang unter Misshandlungen leiden

Die heute neunjährige Tochter der Frau wird vermutlich ihr Leben lang mit den Folgen der Misshandlungen kämpfen, sagte Richter Stefan Lücke zur Urteilsbegründung. Sie habe bereits ein halbes Jahr stationär in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht und würde ein "komplexes Störungsbild" aufweisen. Schon das Schlagen einer Tür führe dazu, dass sich das Kind für Stunden unter einem Sofa verkrieche. Außerdem neige sie zur Selbstbestrafung und reiße sich immer wieder die Haare aus.

Ergotherapeutin war auf Fall aufmerksam geworden

Das Kind wurde im September 2017 aus der Familie genommen, nachdem eine Ergotherapeutin hellhörig geworden war. Ihr zufolge habe die Tochter bei einer Therapiestunde in einem Gymnastikring gestanden und gesagt, hier sei in etwa so viel Platz wie in einer Hundebox.

Geständnis erst zum Ende der Beweisführung

Die Angeklagte brach bei der Urteilsbegründung in Tränen aus. Tags zuvor hatte sie ein Geständnis abgegeben und die Vorwürfe eingeräumt. Das Gericht betonte, dass das Geständnis erst zum Ende der Beweisführung abgelegt wurde. Es sei dennoch positiv in das Urteil eingeflossen: Die Mutter habe hier erstmals ihre Überforderung zugegeben. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Frau den Großteil der Anschuldigungen noch abgestritten.

Revision noch unklar

Das Urteil lautete schlussendlich auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung sowie Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer dafür fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sah ein Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung als angemessen an. Der Anwalt der Frau machte noch keine Angaben dazu, ob er Revision einlegen wolle, bezeichnete den Strafrahmen von zweieinhalb Jahren aber als "weise". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Hannover, Urteil vom 02.10.2019

Redaktion beck-aktuell, 7. Oktober 2019 (dpa).

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