Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) ist am 23.04.2020 vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen worden. Damit folgte die Strafkammer des Landgerichtes der niedersächsischen Landeshauptstadt dem Antrag der Verteidigung. Im Prozess um die sogenannte Rathausaffäre waren neben Schostok zwei ehemalige Spitzenbeamte der niedersächsischen Landeshauptstadt angeklagt (Az.: 70 KLs 12/19).
Schaden von rund 49.500 Euro
Schostok soll laut Anklage die Zahlung unzulässiger Zulagen für seinen Bürochef Frank Herbert nicht sofort gestoppt haben, als er erfuhr, dass diese rechtswidrig waren. Der Stadt entstand durch die Zahlungen zwischen April 2015 und Mai 2018 ein Schaden von rund 49.500 Euro.
Geldstrafe wegen Betrugs
Herbert erhielt am 23.04.2020 eine Geldstrafe wegen Betrugs. Der ehemalige Personaldezernent Harald Härke wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe wegen schwerer Untreue verurteilt. Er soll dem Bürochef auf dessen Drängen hin eine Zulage von monatlich rund
1.300 Euro gewährt haben, obwohl er wusste, dass dies beamtenrechtlich nicht zulässig ist.
LG Hannover, Urteil vom 23.04.2020 - 23.04.2020 70 KLs 12/19
Redaktion beck-aktuell, 24. April 2020 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
VG Hannover, Besoldungsgruppe, Dienstenthebung, Disziplinarverfahren, strafrechtliche Verurteilung, Amtsuntreue, Beeinträchtigung des Dienstbetriebes, BeckRS 2019, 10407
VG Hannover, Verletzung der Pressefreiheit durch Äußerungen eines Oberbürgermeisters in kommunalen Pressemitteilungen, BeckRS 2019, 2323