LG Hannover: Drei Jahre Haft für illegale Waffensammlung in Wohnung

Ein junger Mann hat viele Jahre in seinem Zimmer verbracht, jeglichen Kontakt mit der Außenwelt vermieden und im Internet illegale Waffen bestellt und gehortet. Auch an Chats von Rechtsextremisten beteiligte er sich. Nun hat das Landgericht Hannover den 30-Jährigen am 27.11.2019 wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Bewährungsstrafe für Vater

Auch der Vater des 30-Jährigen wurde verurteilt. Der 53-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er habe gewusst, dass sein Sohn Waffen sammelt – aber nicht weiter überprüft, ob es sich um scharfe Waffen handelt, sagte der Vorsitzende Richter Patrick Gerberding in seiner Urteilsbegründung.

Als Kind gemobbt – als Erwachsener neues Leben im Netz gefunden

Gerberding sprach vom kriminellen Handeln, aber auch einer tragischen Entwicklung des Angeklagten. Dieser sei wegen seiner Körperfülle – bei seiner Festnahme wog der Mann 250 Kilogramm – von Schulkameraden gemobbt worden. Er habe sich dann aus dem realen Leben zurückgezogen. Im jungen Erwachsenenalter habe er ein neues Leben im virtuellen Netz gefunden -– bis zu 20 Stunden am Tag verbrachte er vor dem Computer.

Zimmer wie eine Trutzburg genutzt

"Sein Zimmer war eine Trutzburg gegenüber der Außenwelt", sagte Gerberding. Die Rollläden waren heruntergezogen und festgeklebt, die Kartons mit den Waffen stapelten sich, es gab kaum Sauerstoff zum Atmen. Nach der Scheidung der Eltern war der Angeklagte mit seinem Vater in die 50 Quadratmeter große Wohnung gezogen und hatte sich vor etwa elf Jahren aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.

Legenden um Sohn gesponnen

Nicht einmal die Nachbarn wussten, dass der 30-Jährige in der Wohnung lebte. Der Vater hatte Legenden gesponnen und erzählt, sein Sohn mache im Ausland eine Ausbildung. "Der Angeklagte fand es erstrebenswert, eine Vielzahl von Waffen zu besitzen – auch als Machtdemonstration", sagte Gerberding. Er sei in die Rolle seines Vaters geschlüpft und habe in dessen Namen die Waffen bestellt. Die Lieferungen gingen an seine Großmutter. Dort holte sie der Vater ab.

Nach Lockangebot im Darknet von Polizei überführt

Anfang 2019 fiel der Angeklagte dann auf ein Lockangebot herein, Ermittlungen im Darknet führten zur Razzia und Festnahme des jungen Mannes. Die Polizei entdeckte im Zimmer des Mannes mehr als 50 funktionsfähige Waffen, darunter Gewehre, Maschinenpistolen, eine Abschussvorrichtung für eine Panzerfaust, rund 3.650 Schuss Munition, etwa 100.000 Euro Bargeld sowie Orden und Fahnen aus der NS-Zeit. Das Bargeld sei legales Geld, er habe ein gutes Händchen mit Bitcoin gehabt, hatte der Angeklagte beteuert. Er habe rund 10.000 Euro – Geldgeschenke seiner Großmutter – investiert.

Keine Hinweise auf Anschlagspläne

Im Prozess legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er bestritt aber, dass er Menschen verletzen wollte. Er war Fan eines Blogs, auf dem Fake News, rechtsextreme Hetze und Hass verbreitet werden. Weil zunächst ein Terrorverdacht im Raum stand, ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft Celle. Hinweise auf konkrete Anschlagspläne gab es aber nicht. Eine Vielzahl der Waffen ist historisch. Das Gericht ging davon aus, dass es dem 30-Jährigen nur um das Sammeln und Besitzen gegangen sei. Aufgrund seiner Leibesfülle wäre ein Anschlag auch kaum möglich gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Generalstaatsanwalt kann härtere Strafen nicht durchsetzen

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten für den 30-Jährigen gefordert. Für den Vater plädierte sie auf drei Jahre Haft. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für den Vater. Der 53-Jährige war im Verlauf des Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Für den Sohn plädierte die Verteidigung auf eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Redaktion beck-aktuell, Martina Steffen, 28. November 2019 (dpa).